Vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer ohne Einkommensgrenzen
Das neue Zukunfts-Finanzierungsgesetz macht es möglich. Dabei könnte die Gesetzesänderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes zum Game-Changer für alle werden.
Die entscheidenden Änderungen
- Wegfall der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% für die Anlage in Investmentfonds oder zum Erwerb von Aktien die vom Arbeitgeber ausgegeben werden. Damit besteht erstmals die Chance, wirklich mit Hilfe des Arbeitgebers durch vermögenswirksame Leistungen ein Vermögen aufzubauen und gleichzeitig die Teilhabe am Ertrag des Produktionskapitals. Hört sich schlau an, ist aber für jeden eine echte Chance für den Kapitalaufbau.
- Förderhöchstbetrag steigt von vorher 80 € auf 240 € im Jahr, bzw. von einem Anlagebetrag von 400 € auf 1200 € im Jahr. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt dabei Steuer und Sozialabgabenfrei nach der Mindest-Haltedauer von 7 Jahren, direkt auf das Anlagevermögen.
- Soll für Neuverträge ab 01.01.2024 gelten, also jetzt nicht in Aktionismus verfallen, die Neuregelung greift erst für Neuverträge. Bei bestehenden Verträgen bleibt alles beim Alten. Dann ist die Anlagemöglichkeit für jeden ein enormer Gewinn.
- Viele Arbeitgeber zahlen zudem einen Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen bis zu 40 € im Monat.
- Gilt nicht für Bausparverträge und Lebensversicherungsprodukte
Die bisherige Regelung
- Gute Gründe für einen Fonds-Sparplan
- Arbeitgebergeschenk Legen Sie bis zu 480 Euro im Jahr VL von Ihrem Arbeitgeber in Ihren VL-Sparplan an und nutzen Sie dies für Ihren Vermögensaufbau. Auf Wunsch können Sie jederzeit zusätzlich mit weiteren Sparinvestitionen aufstocken.
- Attraktive Renditechancen am Kapitalmarkt
- Als VL-Sparer können Sie von der Wertentwicklung der Geldanlage profitieren.
- Staatliche Förderung
- Zudem können Sie mit bis zu 80 Euro im Jahr vom Staat bezuschusst werden.
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