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DORA verpflichtet Finanzunternehmen zu hoher IT-Sicherheit

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Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.

Große Mehrheit der Arbeitnehmer wünscht sich betriebliche Pflegevorsorge
3.245 Euro pro Monat müssen Pflegebedürftige derzeit durchschnittlich bei Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen –Tendenz: weiter stark steigend. Ein Kostenrisiko, das für viele Bundesbürger nur mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung beherrschbar wäre. Doch deren Verbreitung ist nach wie vor besorgniserregend überschaubar. Auch daran dürfte es liegen, dass die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) bei Arbeitnehmern hoch im Kurs steht. […]
Anti-Greenwashing-Gesetz beschlossen
Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder „grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben […]

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