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Versicherungen in Leichter Sprache erklärt

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Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet. Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.

BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen
Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten. Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb […]
Pflegevorsorge weit hinter eigentlichem Bedarf
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen: · die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden, · die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades […]

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