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KI-Fonds performen nicht besser

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Künstliche Intelligenz ist nicht nur technologisch und gesellschaftlich, sondern auch für Aktienanleger ein Megathema. Das strahlendste Beispiel dafür liefern die „Glorreichen Sieben“, jene US-Konzerne, deren Wachstum zu einem guten Teil KI-getrieben ist. Nvidia gehört mit seiner KI-Ausrichtung zu den drei wertvollsten Unternehmen der Welt und war zeitweise die Nummer eins. Dementsprechend häufen sich die Fondsangebote, die KI oder ein Synonym wie Artificial Intelligence im Namen tragen.
Die Ratingagentur Scope hat die Performance solcher KI-Fonds nun untersucht und mit der jeweiligen Peergroup verglichen. Das Fazit lautet: Gegenüber anderen Technologiefonds gibt es bei der Rendite keinen nennenswerten Unterschied. So erzielten die 22 im Sektor „Aktien Technologie Welt“ verorteten KI-bezogenen Fonds zuletzt auf Jahressicht ein Plus von 29 Prozent; bei den Pendants ohne KI-Bezug waren es 29,5 Prozent. Auch über fünf Jahre sind die Renditen fast gleich. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte darin liegen, dass Aktien wie die der „Glorreichen Sieben“ ohnehin in Technologiefonds dominieren – ob diese sich nun KI auf die Fahnen geschrieben haben oder nicht.

„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. […]
Run auf die private Krankenversicherung
Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen. So werden beispielsweise: · homöopathische Leistungen gestrichen, · Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt, · Zuzahlungen erhöht, […]

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