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EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor

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Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.

„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. […]
Run auf die private Krankenversicherung
Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen. So werden beispielsweise: · homöopathische Leistungen gestrichen, · Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt, · Zuzahlungen erhöht, […]

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