Kontaktdaten

AV Finanz

Betriebswirt(IHK)

Andreas Vaak

Industriestr.15

18069 Rostock

Telefon: 038293 470481

Fax: 038293 470483

Mobil: 01523 4212833

info@avfinanz.de

Postadresse
Grömitzer Ring 4
18225 Kühlungsborn

Tätigkeitsart und erteilte Erlaubnis

Versicherungsmakler (Erlaubnis nach §34d GewO)

Eingetragen im Vermittlerregister bei der Industrie- und Handelskammer zu Rostock als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Registernummer D-15XH-M718U-51

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str.1-3
18055 Rostock
Telefon 0381 3380
www​.ihk​​.de

Immobilien und Darlehen (Erlaubnis nach § 34c GewO)
Tätig als Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 S. 1 GewO
Tätig als Darlehensvermittler nach § 34c Abs. 1 S. 2 GewO

Erlaubnisbehörde:
Landkreis Bad Doberan
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str.3
18209 Bad Doberan

Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO)
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen folgender Emittenten und Anbieter:
Emittenten und Anbieter Vom Finanzanlagenvermittler werden Beratungs -oder Vermittlungsleistungen zu Investmentfonds erbracht. Folgende Depotbanken im In- und Ausland kommen als Produktgeber, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen bzw. auch als sogenannte Fondsplattformen u.a. in Frage Deutsche Asset Management S.A. European Bank for Financial Services GmbH FIL Fondsbank GmbH Fondsdepot Bank GmbH Franklin Templeton Max Sutor bank zweiplus RWB Multi-Invest Das Gesamtangebot der Vermittlungs-/Beratungsleistungen des Finanzanlagenvermittlers beinhaltet über 200 KVGn mit über 7.500 in- und ausländischen Investmentfonds. Somit kann, insbesondere auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Anlegers, fast die gesamte Palette der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen, offenen Investmentfonds für Endkunden berücksichtigt werden. Die Emittentenliste und Fondspalette erhält der Anleger unter www.kundenservicecenter.info oder auf einem dauerhaften Datenträger von seinem Finanzanlagenvermittler ausgehändigt.

Kreditvermittlung (Erlaubnis nach § 34i)
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit Beratung
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Erlaubnisbehörde:
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
+49 381 338-0
www.rostock.ihk24.de

IHK-Registernummer: D-W-184-2L73-17

Gemeinsame Registerstelle

Registerstelle des Vermittler-Registers
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 20308-0 oder www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen oben genannten Registernummer.

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen

Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
§ 34f Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beratung und Vergütung

Wir bieten im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhalten für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom ProduktanbieterDiese Provision ist vom Kunden nicht separat an uns zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Sofern eine abweichende Regelung gewünscht wird oder von der Sache her geboten ist, wird unsere Dienstleistung durch Zahlung eines Honorars bzw. einer Aufwandsentschädigung abgegolten – gänzlich oder in Kombination mit der zuvor genannten Provision. Die Höhe des Honorars wird im Vorfeld zwischen Kunde und Berater schriftlich vereinbart. Weitere Vergütungen erhalten wir im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung nicht.

Versicherung (Erlaubnis nach § 34d GewO)
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
a) konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
b) in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
c) Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO)

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies wie nachfolgend dargelegt:
Vergütung im Bereich Finanzanlagevermittlung
Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich eine
gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält der
Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen
Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile
anfallenden Kosten und Gebühren.
Der Finanzanlagenvermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt und Art der Fonds.
Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus
den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der
Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.

Interessenkonflikte / Zuwendungen
Der Finanzanlagenvermittler erhält ggf. neben Provisionen bzw. Courtagen ggf. Mehrvergütungen bei
Überschreiten von Umsatzschwellen sowie ggf. auch Marketingzuschüsse oder geldwerte Leistungen wie z.B. Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle/gesellschaftliche Veranstaltungen, Überlassen von IT-Software, Verkaufsunterlagen etc.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermittler je nach vermitteltem Produkt
unterschiedlich hohe Zuwendungen erhält.

Der Anleger stimmt zu, dass der Finanzanlagenvermittler sowie seine Kooperationspartner (insbesondere
ihm zuzuordnende Mitarbeiter, Servicestellen, Maklerpools etc.), mit denen er zusammenarbeitet/
kooperiert, die ihnen jeweils von Dritter Seite zufließenden Vergütungen, Provisionen/Courtagen,
Gebühren und Zuwendungen in Abweichung von §§ 675, 667 BGB vereinnahmen und behalten dürfen und
verzichtet auf Geltendmachung bestehender und zukünftiger Ansprüche.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Kreditvermittlung (Erlaubnis nach § 34i)

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung
ERGO
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1

40198 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Immobilien und Darlehen (Erlaubnis nach § 34c GewO)
Versicherungen (Erlaubnis nach § 34d GewO)
Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO)
Kreditvermittlung (Erlaubnis nach § 34i)
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1

40198 Düsseldorf

Beteiligungen

Wir halten keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder dem Kapital unseres Unternehmens.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
– Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
– Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
– Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

EU Streitschlichtung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr

Beschwerdemangement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an oben unter “Name, Anschrift und Kontaktdaten” genannte Kontaktdaten.