Online-Magazin

3 Schritte zur Rentenkalkulation

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2020 bereits knapp zwei Drittel aller Rentenleistungen besteuert – Tendenz steigend. Die richtige Kalkulation der Alterseinkünfte ist für einen unbeschwerten Ruhestand deswegen wichtiger denn je. Die uniVersa Versicherung gibt Tipps zur richtigen Planung.

Grundlegend für den Anstieg der Rentenbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem seit 2005 der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bis 2040 beschlossen wurde. Bis dahin werden 100 % der Renten einkommensteuerpflichtig sein. Um die Rente trotzdem finanziell unabhängig genießen zu können, gilt es mit der richtigen Vorbereitung bösen Überraschungen vorzubeugen. Im ersten Schritt ist laut uniVersa ein regelmäßiger Kassensturz und Check des Nettobedarfs wichtig. So kann auch ein Versorgungsziel festgelegt werden, das beschreibt, welche monatlichen Einkünfte zum Leben benötigt werden.

Im zweiten Schritt gilt es zu überprüfen, wie viel Bruttorente überhaupt zur Verfügung steht und welche Sozialabgaben davon an gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Anbieter informieren in der Regel per Renteninfo und Wertmitteilung über die zu erwartende Bruttorente und die Krankenkassen geben Auskunft über zukünftige Beiträge. Für den dritten Rentenplanungsschritt empfiehlt uniVersa zu klären, wie die späteren Rentenansprüche versteuert werden müssen. So kann eine mögliche Steuerbelastung geschätzt und zukünftig eingeplant werden. Dabei helfen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, sie führen genauere überschlägige Berechnungen zur steuerlichen Situation durch.

Wichtig ist außerdem, die jährliche Preissteigerung in der Kalkulation zu berücksichtigen. Aufmerksam sollten auch Verheiratete sein und einplanen, wie der Partner im Todesfall abgesichert wird und welche Hinterbliebenenansprüche es gibt. Das ist bei den verschiedenen Rentenarten und Anbietern oft sehr unterschiedlich geregelt, sodass auch hier Nachfrage und Einplanung für optimale Versorgung notwendig sind.

(Finanzwelt)

Ombudsstelle für Investmentfonds ächzt unter (KI-gestütztem?) Beschwerdeanstieg
Die Ombudsstelle für Investmentfonds steht Anlegern als behördlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle offen, wenn es zu Streitigkeiten über Fondsprodukte oder Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kommt. Für den Betrieb sorgt der Fondsverband BVI. Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht der Ombudsstelle für 2025 vermeldet zwar zunächst eine positive Tendenz: Lediglich 138 Eingaben wurden im vergangenen Jahr verzeichnet, ein Rückgang […]
Wohngebäudeversicherungen: ein Fünftel top, ein Zehntel Flop
Feuer, Leitungswasser, Stürme und Hagel können Wohngebäude schwer beschädigen oder sogar zerstören, weshalb eine Versicherung gegen diese Risiken für Eigenheimbesitzer hierzulande guter Standard ist – bestenfalls mit einer Deckung für Elementargefahren wie etwa Starkregen und Überschwemmung. Dass man beim Abschluss nicht nur auf den Preis achten sollte, unterstreicht ein Wohngebäudeversicherungs-Rating des renommierten Analysehauses Franke und […]

Adresse

Socials