Online-Magazin

Vermögenswirksame Leistung VL

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer ohne Einkommensgrenzen

Das neue Zukunfts-Finanzierungsgesetz macht es möglich. Dabei könnte die Gesetzesänderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes zum Game-Changer für alle werden.

Die entscheidenden Änderungen

  • Wegfall der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% für die Anlage in Investmentfonds oder zum Erwerb von Aktien die vom Arbeitgeber ausgegeben werden. Damit besteht erstmals die Chance, wirklich mit Hilfe des Arbeitgebers durch vermögenswirksame Leistungen ein Vermögen aufzubauen und gleichzeitig die Teilhabe am Ertrag des Produktionskapitals. Hört sich schlau an, ist aber für jeden eine echte Chance für den Kapitalaufbau.
  • Förderhöchstbetrag steigt von vorher 80 € auf 240 € im Jahr, bzw. von einem Anlagebetrag von 400 € auf 1200 € im Jahr. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt dabei Steuer und Sozialabgabenfrei nach der Mindest-Haltedauer von 7 Jahren, direkt auf das Anlagevermögen.
  • Soll für Neuverträge ab 01.01.2024 gelten, also jetzt nicht in Aktionismus verfallen, die Neuregelung greift erst für Neuverträge. Bei bestehenden Verträgen bleibt alles beim Alten. Dann ist die Anlagemöglichkeit für jeden ein enormer Gewinn.
  • Viele Arbeitgeber zahlen zudem einen Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen bis zu 40 € im Monat.
  • Gilt nicht für Bausparverträge und Lebensversicherungsprodukte

Die bisherige Regelung

  • Gute Gründe für einen Fonds-Sparplan
  • Arbeitgebergeschenk Legen Sie bis zu 480 Euro im Jahr VL von Ihrem Arbeitgeber in Ihren VL-Sparplan an und nutzen Sie dies für Ihren Vermögensaufbau. Auf Wunsch können Sie jederzeit zusätzlich mit weiteren Sparinvestitionen aufstocken.
  • Attraktive Renditechancen am Kapitalmarkt
  • Als VL-Sparer können Sie von der Wertentwicklung der Geldanlage profitieren.
  • Staatliche Förderung
  • Zudem können Sie mit bis zu 80 Euro im Jahr vom Staat bezuschusst werden.

Wie funktioniert VL - Sparen?

KONTAKT

Du willst kein Geld mehr verschenken?

Große Mehrheit der Arbeitnehmer wünscht sich betriebliche Pflegevorsorge
3.245 Euro pro Monat müssen Pflegebedürftige derzeit durchschnittlich bei Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen –Tendenz: weiter stark steigend. Ein Kostenrisiko, das für viele Bundesbürger nur mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung beherrschbar wäre. Doch deren Verbreitung ist nach wie vor besorgniserregend überschaubar. Auch daran dürfte es liegen, dass die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) bei Arbeitnehmern hoch im Kurs steht. […]
Anti-Greenwashing-Gesetz beschlossen
Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder „grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben […]

Adresse

Socials